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E441

Sonderfall im EU-Recht

E441 steht für Gelatine und gehört zur Klasse Geliermittel.

E441 Geliermittel
Auch bekannt als: Gelatin

Einordnung

Gelatine ist ein tierisches Eiweißprodukt aus Kollagen und wird für Gelbildung, Stabilität und Textur eingesetzt.

Typische Anwendung

Typische Anwendungen sind Gummibonbons, Desserts, Gelees, Aspik, Füllungen und andere Produkte, die eine gelierende oder stabilisierende Textur brauchen.

Herkunft

Gelatine wird aus kollagenhaltigem Bindegewebe tierischer Herkunft gewonnen, zum Beispiel aus Haut oder Knochen.

Gewinnung und Herstellung

Für Speisegelatine wird Kollagen aus geeigneten tierischen Rohstoffen durch Vorbehandlung, Hydrolyse, Reinigung und Trocknung zu gelierfähigem Material verarbeitet.

Hinweise

Die Bezeichnung E441 ist als Orientierung verbreitet, Gelatine gilt im EU-Zusatzstoffrecht aber als Sonderfall und erscheint nicht wie ein gewöhnlich zugelassener Zusatzstoff in der Annex-II-Liste. Für Verbraucher ist sie vor allem wegen der tierischen Herkunft relevant.

Alle Angaben ohne Gewaehr. Massgeblich sind stets die aktuellen Kennzeichnungen, Etiketten, Produktdaten und Angaben der jeweiligen Hersteller oder Lieferanten. Melden